Angeln und Vorurteile

(Vor-) Urteile und Freisprüche

Angler haben´s nicht leicht. Ihr Bild in der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die (Vor-) Urteile aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche für Angler gleich dazu.

(Vor-) Urteil Nr. 1:

ANGLER SIND TIERQUÄLER

Freispruch:
Millionen Tiere werden täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Zugegeben: Auch Angler töten, wenn sie einen Fisch verwerten wollen ( und zwar ungleich schneller und sauberer als die Berufsfischerei ). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er stachlige Beute fängt oder sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen Haken kaum spüren dürfte. Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort erneut bissen.

(Vor-) Urteil Nr. 2:

ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE MINDERHEIT

Freispruch:
Wir können alleine Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen! Angler mit ihren wahlberechtigten Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos die 5 Prozent Hürde überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen werden muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen Angler, was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings haben bei uns weitaus kleinere Interessen- Gruppen eine stärkere Lobby bei politischen Entscheidungsträgern.

(Vor-) Urteil Nr. 3:

ANGELN GEHÖRT VERBOTEN

Freispruch:
Geht nicht, denn Angeln ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und umfassenden Verordnungen geregelt. Fischerei Behörden der Länder beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler, vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.

(Vor-) Urteil Nr. 4:

ANGLER ZERTRAMPELN DIE UFERVEGETATION

Freispruch:
An ihren Gewässern genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.

(Vor-) Urteil Nr. 5:

ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE

Freispruch:
Völlig falsch. Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und wenden jährlich mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie führen Fangbücher und machen amtlich genehmigte Bestands- Kontrollfischungen. Angler sind an einem nach Menge und Arten reichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn ( mit hohem finanziellen Aufwand ).

(Vor-) Urteil Nr. 6:

ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR

Freispruch:
Absoluter Schwachsinn! Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus Eigennutz interessiert. Bundesweit arbeiten sie an naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter Fischarten. Dazu leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.

(Vor-) Urteil Nr. 7:

ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL

Freispruch:
Wer das behauptet, kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah nisten, richten Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs Angeln so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten. Angler stören nicht; weil sie sich schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere Nutzer in lärmenden Massen auftreten.

(Vor-) Urteil Nr. 8:

ANGLER VERMÜLLEN UFER UND GEWÄSSER

Freispruch:
Es darf bezweifelt werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft ( und sauberes Wasser) ist geschärft!

(Vor-) Urteil Nr. 9:

ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM UMGANG MIT DER NATUR

Freispruch:
Falsch. Jeder Angler muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230 Fragen gelernt werden, bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122 Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen Naturschützer, um über Angler urteilen zu können?

(Vor-) Urteil Nr. 10:

ANGELN IST EIN ARME LEUTE SPORT

Freispruch:
Von wegen arme Leute. Angeln ist in allen Gesellschaftsschichten zu Hause. Dazu gehören Königliche Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende Großkonzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für ihre prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht, gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.

(Vor-) Urteil Nr. 11:

ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG

Freispruch:
Nein, Angeln fördert sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt und Naturkenntnisse, was sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht. Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen- Treffs herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen das Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten in der Gemeinschaft werden für sie selbstverständlich.

(Vor- ) Urteil Nr. 12:

ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH BEDEUTUNGSLOS

Freispruch:
Blödsinn, Angeln ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997, dass allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler über 1 Milliarde Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und -verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.

(Vor-) Urteil Nr. 13:

ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE NUTZUNG

Freispruch:
Völlig falsch. Jedes Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor allem ( über die Pacht ) in die Kassen der Kommunen.

(Vor-) Urteil Nr. 14:

ANGELN IST EINE DEGENERATION DER NEUZEIT

Freispruch:
Völlig falsch, denn Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung. Seit der Erfindung des Buchdrucks gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem über Millionen von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an der Natur des Menschen zu versündigen!

Quelle: www.blinker.de