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WICHTIGER HINWEIS

Durch die geplante Abschaffung der Fischereiabgabe in Sachsen, ist es momentan wenig sinnvoll den Fischereischein über einen längeren Zeitraum zu beantragen bzw. verlängern zu lassen.
Bitte nur Einjahres-Fischereischeine beantragen ! Siehe auch hier ->
KLICK
Sobald der Landtag das neue Fischereigesetz verabschiedet hat und die Abschaffung feststeht, folgen weitere Informationen.

(Februar 2012)

Seit dem 11.10.2007 gelten neue Laufzeiten für den sächsischen Fischereischein.
Nun ist es auch in Sachsen möglich über einen längeren Zeitraum, als bisher, einen Fischereischein zu beantragen.
Es können nun jahrgenau Fischereinscheine erworben werden bis hin zum "Fischereischein auf Lebenszeit".
In unten stehender Tabelle dazu ein Überblick mit Preisen.
Anträge dazu bitte mit Passbild und ausgefülltem Vordruck (Link führt zum Antrag als PDF) an die Fischereibehörde des Freistaates Sachsen schicken.
Anmerkung:
Vorraussetzung für die Beantragung des Fischereischeins ist der Nachweis einer Sachkundeprüfung. Diese Sachkundeprüfung, auch Fischereischeinprüfung genannt, besteht aus einem Vorbereitungslehrgang (30 Unterrichtsstunden) mit anschließender Prüfung.
Weitergehende Informationen sowie die Ansprechpartner im Regierungsbezirk Chemnitz der Vorbereitungslehrgänge sind hier zu finden.

Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Chemnitz:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Altchemnitzer Str.41
09120 Chemnitz
Tel. 0371-5321844
Fax. 0371-5321819
zum Antragsformular 
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Dresden:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Gutsstr. 1
02699 Königswartha
Tel. 035931-29630
Fax. 035931-29611
zum Antragsformular 
Bei Wohnsitz im Regierungsbezirk Leipzig:
Fischereibehörde
Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft
Am Park 3
04886 Köllitsch
Tel. 034222-46160
Fax. 034222-46109
zum Antragsformular 




Bitte um Beachtung!
Ohne vorherige Anmeldung ist von Besuchen
bei den jeweils zuständigen Behörden Abstand
zu nehmen!
 

Kosten für den Fischereischein (links) - Jugendfischereischein (rechts)

Laufzeit  Fischereiabgabe   Verwaltungsgebühr   Gesamt  Fischereiabgabe   Verwaltungsgebühr   Gesamt 
1 Jahr   6,00 Euro   5,00 Euro  11,00 Euro  3,00 Euro  5,00 Euro  8,00 Euro 
2 Jahre   12,00 Euro   6,00 Euro  18,00 Euro  6,00 Euro  5,00 Euro  11,00 Euro 
3 Jahre   18,00 Euro   7,00 Euro  25,00 Euro  9,00 Euro  5,00 Euro  14,00 Euro 
4 Jahre   24,00 Euro   8,00 Euro  32,00 Euro  12,00 Euro  5,00 Euro  17,00 Euro 
5 Jahre   30,00 Euro   9,00 Euro  39,00 Euro  15,00 Euro  5,00 Euro  20,00 Euro 
6 Jahre   36,00 Euro   10,00 Euro  46,00 Euro  18,00 Euro  5,00 Euro  23,00 Euro 
7 Jahre   42,00 Euro   11,00 Euro  53,00 Euro  21,00 Euro  5,00 Euro  26,00 Euro 
8 Jahre  48,00 Euro   12,00 Euro  60,00 Euro       
9 Jahre  54,00 Euro   13,00 Euro  67,00 Euro       
10 Jahre  60,00 Euro   14,00 Euro  74,00 Euro       
11 Jahre  66,00 Euro   15,00 Euro  81,00 Euro       
12 Jahre  72,00 Euro   16,00 Euro  88,00 Euro       
13 Jahre  78,00 Euro   17,00 Euro  95,00 Euro       
14 Jahre  84,00 Euro   18,00 Euro  102,00 Euro        
15 Jahre  90,00 Euro   19,00 Euro  109,00 Euro        
16 Jahre  96,00 Euro   20,00 Euro  116,00 Euro        
17 Jahre  102,00 Euro   21,00 Euro  123,00 Euro       
18 Jahre  108,00 Euro   22,00 Euro  130,00 Euro       
19 Jahre  114,00 Euro   23,00 Euro  137,00 Euro       
20 Jahre  120,00 Euro   24,00 Euro  144,00 Euro       
21 Jahre  126,00 Euro   25,00 Euro  151,00 Euro       
22 Jahre  132,00 Euro   26,00 Euro  158,00 Euro       
23 Jahre  138,00 Euro   27,00 Euro  165,00 Euro       
24 Jahre  144,00 Euro   28,00 Euro  172,00 Euro       
25 Jahre  150,00 Euro   29,00 Euro  179,00 Euro       
26 Jahre  156,00 Euro   30,00 Euro  186,00 Euro       
27 Jahre  162,00 Euro   31,00 Euro  193,00 Euro       
28 Jahre  168,00 Euro   32,00 Euro  200,00 Euro       
29 Jahre  174,00 Euro  33,00 Euro  207,00 Euro       
lebenslang  180,00 Euro  34,00 Euro  214,00 Euro       

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